Kieferorthopädische Behandlung bei Kleinkindern
Die Erstberatung gibt Ihnen Sicherheit, nichts für Ihr Kind zu versäumen und wird von den Krankenkassen bezahlt.
Schon im Alter von 3 – 5 Jahren empfiehlt es sich, die Gebissentwicklung beim Kieferorthopäden kontrollieren zu lassen. Denn bestimmte Fehlentwicklungen lassen sich gerade jetzt gut bremsen und können in die richtige Richtung gelenkt werden.
Kieferorthopädische Prävention
Es gibt eine Reihe von Zahnfehlstellungen, die erworben und nicht – wie bei anderen Anomalien – angeboren sind. Sie lassen sich auf schädliche äußere Einflüsse zurückführen, die in einem Alter zwischen drei und fünf Jahren erkannt und beseitigt werden sollten. Der Kiefer entwickelt sich sonst nicht richtig, und die Zähne weichen in eine falsche Position aus. Auch die Sprachentwicklung kann davon betroffen sein.
Wir helfen Ihnen, bei Ihrem Kind schädliche Einflüsse zu erkennen und zu vermeiden und die Gebissentwicklung wieder auf den richtigen Weg zu bringen. Damit beugen wir späteren schwierigen und umfangreichen Behandlungen vor oder können sie sogar ganz vermeiden.
Kieferorthopädische Behandlung
Bei Kindern mit bestimmten Erkrankungen (zum Beispiel bei Kieferspaltbildungen oder Syndromen wie das Down-Syndrom) werden bereits in den ersten Lebensmonaten und -jahren spezielle kieferorthopädischen Apparaturen eingesetzt.
Für den Fall, dass bei Ihrem Kind eine auffällige Zahn- und/oder Kieferfehlstellungen vorliegt (zum Beispiel ein einseitiger Kreuzbiss oder eine Überentwicklung des Unterkiefers) können wir mit einer kieferorthopädischen Frühbehandlung in der Regel ab einem Alter von vier Jahren beginnen und die Behandlung zu einem erfolgreichen Abschluss bringen.
Wir beraten Sie gern, ob eine Frühbehandlung bei Ihrem Kind notwendig ist oder ob wir mit der Behandlung noch warten können. Die Erstberatung gibt Ihnen Sicherheit, nichts für Ihr Kind zu versäumen und wird auch von den Krankenkassen bezahlt.